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   OLG Nürnberg, 24.06.2004 - 7 WF 1719/04   

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https://dejure.org/2004,9877
OLG Nürnberg, 24.06.2004 - 7 WF 1719/04 (https://dejure.org/2004,9877)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.06.2004 - 7 WF 1719/04 (https://dejure.org/2004,9877)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 7 WF 1719/04 (https://dejure.org/2004,9877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung des Rechtspflegers; Verstreichenlassen der zweiwöchigen Notfrist; Nichterreichen des Beschwerdewerts

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 2 S. 2; ; RPflG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567 Abs. 2 Satz 2; RPflG § 11 Abs. 2
    Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 534
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 2170/00

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 Buchst b trotz mit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2004 - 7 WF 1719/04
    § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG stellt eine verfassungsrechtlich gebotene Spezialregelung dar, da die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordert, dass jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt fühlt, eine richterliche Überprüfung herbeiführen kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 828).
  • OLG Dresden, 16.03.2017 - 20 WF 158/16

    Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens bei der Geltendmachung von

    Die Erinnerung ist mithin nur statthaft, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hatte, gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ein zulässiges Rechtsmittel einzulegen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 534; Roth in Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl. 2010, § 11 Rdn. 13).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.12.2020 - 2 T 7568/20

    Auslegung unzulässiger Kostenbeschwerde als Erinnerung

    Die wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unzulässige sofortige Beschwerde ist deshalb als Erinnerung auszulegen; die fehlerhafte Bezeichnung als sofortige Beschwerde ist unschädlich (BGH Beschluss vom 30.1.2013 - III ZB 58/12, BeckRS 2013, 5417; OLG Nürnberg Beschluss vom 24.6.2004 - 7 WF 1719/04, BeckRS 2005, 00789).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2013 - 3 WF 7/13

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Zulässigkeit einer vor dem Urkundsbeamten der

    Die Erinnerung ist mithin nur statthaft, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hatte, gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ein zulässiges Rechtsmittel einzulegen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 534; Roth, in: Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 11 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2013 - 3 WF 7/13

    Zulässigkeit von Einwendungen im Beschwerdeverfahren über Kindesunterhalt

    Die Erinnerung ist mithin nur statthaft, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hatte, gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ein zulässiges Rechtsmittel einzulegen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 534 ; Roth, in: Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 11 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 17.09.2013 - 3 WF 91/13

    Familienverfahrensrecht: Präklusion im Beschwerdeverfahren wegen Unterhalts

    Die Erinnerung ist mithin nur statthaft, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hatte, gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ein zulässiges Rechtsmittel einzulegen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 534; Roth, in: Bassenge/ Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 11 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2013 - 3 WF 91/13

    Statthaftigkeit der Rechtspflegeerinnerung im vereinfachten Unterhaltsverfahren

    Die Erinnerung ist mithin nur statthaft, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hatte, gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ein zulässiges Rechtsmittel einzulegen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 534 ; Roth, in: Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 11 Rn. 13).
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